Arbeitsstruktur

Die Landesarbeitsgemeinschaft trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt seine Treffen in regelmäßigen Abständen durch, mindestens alle zwei Monate.

Zu Schwerpunktthemen werden Arbeitsgruppen eingesetzt (zZt):

  • Eingruppierung/ Allg. Personalratsarbeit
  • Entgeltordnung
  • Personalentwicklungskonzept/ Doppik
  • Leistungsentgelt § 18 TvöD
  • Beamtenrecht
  • Jede Arbeitsgruppe wir von einem Vorstandsmitglied betreut.